Kapitel 13 – Korrektur

„Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten“. Mal ganz ehrlich – dieser Satz ist inzwischen doch recht ausgelutscht und hat in einer halbwegs professionellen Veröffentlichung nichts zu suchen. Er wird aber durchaus noch verwendet, wie wir bei unseren Recherchen sehen konnten! Rechtschreibfehler passieren, lassen sich aber spätestens in der abschließenden Korrektur meist doch noch korrigieren.

In unserem Fall konnten wir die Korrektur durch zwei sehr kompetente Mitglieder  bzw. Angehörige der Wehr durchführen lassen. Eine zeitaufwendige Aufgabe! Last-Minute-Änderungen machten es diesen nicht einfach. Hier sollte man die Aufgabe nach Möglichkeit immer auf mehrere Schultern verteilen.

Ein Fehler ist uns aber durch die Lappen gegangen. Ausgerechnet der, bei der Bezeichnung oben genannter „Korrekteure“. Wir haben diese als „Lektoren“ bezeichnet und aufgeführt. Ein sehr verbreiteter Irrtum, dem auch wir unterlagen.

Die Korrekteure achteten bei Ihrer Tätigkeit nicht nur auf Schreibfehler, sondern gaben durchaus auch wertvolle Rückmeldung zum Aufbau und inhaltlichen Merkwürdigkeiten. Dies war auch der Grund, warum wir die Bezeichnung Lektor wählten.

Die Grenzen zwischen einem „Lektorat“ und einem „Korrektorat“ sind tatsächlich auch fließend, die Aufgaben eines Lektors gehen jedoch weit über diese Korrekturen hinaus. Wer sich hiermit eingehender beschäftigen möchte, kann auch zu diesem Thema schier unendliche Ressourcen im Netz finden – wir waren wohl zu faul zum Suchen 😉 .

Wir können Euch aber nur empfehlen, die Bezeichnung Korrekteur bzw. Korrektor zu wählen.

Autor: Andreas Berger